Haben Sie auf Ihrem Kontoauszug den Hinweis gefunden, dass Sie die AWV-Meldepflicht bei der Bundesbank beachten sollen? Wir erklären, was das bedeutet.
Was bedeutet "AWV-Meldepflicht beachten, Meldenummer Bundesbank: (0800) 1234-111“? Er besagt, dass jede Auslandszahlung über 12.500 € einer Meldepflicht unterliegt und der Bundesbank kurzfristig angezeigt werden muss, anderenfalls drohen hohe Bußgelder. Das sollten Sie also beachten.
Der Hinweis schreckt viele erst einmal auf. Was ist das für eine Meldepflicht bei der Bundesbank? Dabei kann ich Sie beruhigen. Es geht vielen so. Die Meldepflicht bei der Bundesbank ist weitestgehend unbekannt.
Das macht es aber nicht besser, weil jedenfalls laut dem Gesetz hohe Bußgelder bei Missachtung anfallen könnten.
Sie besagt allerdings, dass jede Auslandszahlung einer Meldepflicht unterliegt und der Bundesbank angezeigt werden muss. Das sollten Sie also beachten.
Den Hinweis, die Meldepflicht bei der Bundesbank zu beachten gibt es seit 2013. Dort wurde er neu eingeführt. Hintergrund ist folgender: Früher wurde die AWV-Meldung von den Banken erledigt. Erst in 2013 gab es eine Gesetzesänderung. Diese führte dazu, dass die Meldungen nunmehr nur noch elektronisch und nicht mehr papiermäßig zulässig ware.
Seit 2013 müssen Unternehmen, Banken, öffentliche Einrichtungen und Privatpersonen alle Meldungen zu außenwirtschaftlichen Transaktionen elektronisch gemäß den Richtlinien der Deutschen Bundesbank einreichen. Das primäre Tool hierfür ist das Allgemeine Meldeportal Statistik (AMS), das von der Deutschen Bundesbank bereitgestellt wird. Eigenentwickelte elektronische Verfahren sind ebenfalls zulässig, sofern sie den vorgegebenen Formvorschriften entsprechen. Meldungen in Papierform werden nicht mehr angenommen.
Damit die Bankkunden nicht vollends überrascht wurden, druckten die Banken und Sparkassen den Hinweis auf die AWV-Meldepflicht auf ihre Kontoauszüge.
Bei diesem Hinweis verhält es sich wie mit dem Kleingedruckten. Wer liest sich das schon durch?
Dementsprechend ist vielen der Hinweis auf dem Kontoauszug nicht aufgefallen.
Zudem gilt: Viele schauen gar nicht mehr auf ihren Kontoauszug, weil sie Onlinebanking nutzen. Zwar wird auch im Onlinebanking der Hinweis ausgestrahlt, dass man die AWV-Meldepflicht beachten solle, doch wer achtet da schon genau drauf.
Wenn Sie den Hinweis auf dem Kontoauszug "AWV-Meldepflicht beachten, Meldenummer Bundesbank: (0800) 1234-111“ ignorieren, dann laufen Sie Gefahr, ein Bußgeld zu erhalten.
Denn jeder Verstoß gegen die Meldepflicht kann laut Gesetz mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 € geahndet werden. Hinzu kann eine Unternehmensgeldbuße von bis zu 300.000 € kommen.
Sollten Sie den Passus auf dem Kontoauszug zum ersten mal gesehen haben, sollten Sie prüfen, ob eine anwaltliche Beratung Sinn macht. Denn mit einer Selbstanzeige können die bei der Bundesbank zu beachtenden Meldungen gerettet werden.
Die Meldeverpflichtungen sind unbedingt ernst zu nehmen. Anderenfalls drohen hohe Bußgelder
Dr. Tristan Wegner, Rechtsanwalt