Haben Sie keine AWV-Meldungen abgegeben? Dann macht eine AWV-Meldepflicht Selbstanzeige Sinn.
Eine Selbstanzeige ist dann nötig, wenn Sie Auslandszahlungen nicht an die Bundesbank gemeldet haben. Nach einer Selbstanzeige dürfen keine Bußgelder mehr verhängt werden. Sie verhindert effektiv Nachteile für Privatpersonen und Unternehmen und ist für Verstöße im Meldewesen ausdrücklich vorgesehen.
Eine Selbstanzeige wegen vergessener AWV-Meldepflicht können Sie dann abgeben, wenn die Voraussetzungen von § 22 Abs. 6 AWG (Außenwirtschaftsgesetz) eingehalten sind.
Die Vorschrift sagt folgendes:
Die Verfolgung als Ordnungswidrigkeit unterbleibt in den Fällen der fahrlässigen Begehung eines Verstoßes [...], wenn der Verstoß im Wege der Eigenkontrolle aufgedeckt und der zuständigen Behörde angezeigt wurde sowie angemessene Maßnahmen zur Verhinderung eines Verstoßes aus gleichem Grund getroffen werden. Eine Anzeige [...] gilt als freiwillig, wenn die zuständige Behörde hinsichtlich des Verstoßes noch keine Ermittlungen aufgenommen hat.
§ 67 Abs. 1 der Außenwirtschaftsverordnung AWV
Damit gibt es also vier elementare Voraussetzungen:
Diese Voraussetzungen müssen in der Selbstanzeige durch Sie oder einen Anwalt dargestellt werden.
Wird die Selbstanzeige anerkannt, so darf kein Bußgeld mehr von der Behörde verhängt werden.
Allerdings haben Sie nur einen Versuch. Ist die Selbstanzeige unwirksam, so haben Sie die Behörden selbst auf Ihre Verstöße aufmerksam gemacht und leiten mit der gescheiterten Selbstanzeige dann die Verfolgung ein.
AWV in unter 60 Sekunden erklärt
Wann eine Selbstanzeige Sinn macht, wenn Sie die AWV-Meldung vergessen haben erklärt unser Rechtsanwalt Dr. Wegner in diesem Video.
Eine AWV-Meldung verjährt spätestens nach 3 Jahren. Verjährung bedeutet, dass Verstöße gegen die Meldepflicht danach nicht mehr verfolgt werden können.
Der genaue Zeitpunkt der Verjährung ist unklar und gerichtlich bislang nicht definiert.
Ob man sich auf die Verjährung stützen und damit einfach abwarten möchte, ob die Verstöße nicht entdeckt werden, richtet sich nach der individuellen Risikoneigung.
Stehen die Verstöße kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist, entscheiden sich manche für ein Abwarten. Sind die Verstöße hingegen in den letzten 2 Jahren begangen worden, so geben viele eine Selbstanzeige ab.
AWV in unter 60 Sekunden erklärt
Die Verpflichtung zur AWV-Meldung unterliegt der Verjährung. Wann diese verjährt, klären wir in diesem Video.
Vergessene AWV-Meldungen können bei Betriebsprüfungen, Außenwirtschaftsprüfungen, Zollprüfungen, Prüfungen durch die Bundesbank etc. aufgedeckt werden. Wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet, dann ist eine Selbstanzeige bereits gesperrt. Daher sollte man rechtzeitig proaktiv agieren.
Manch einer überlegt, kurz bei der Bundesbank anzurufen und die Zahlungen einfach schnell nachzumelden.
Doch Vorsicht: Die Bundesbank ist unzuständig für ein Bußgeldverfahren. Diese betreibt die Zollfahndung in Eigenregie. Selbst, wenn die Bundesbank Ihnen also versichert, dass mit der Nachmeldung damit alles getan sei. Sie kann das nicht zusichern. Denn sie kann nicht entscheiden, ob ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird - weil eben eine andere Behörde darüber entscheidet. Seien Sie also vorsichtig, vor solchen Aussagen der Beamten.
Für die Selbstanzeige wegen vergessener AWV-Meldungen ist erstaunlicherweise nicht die Bundesbank zuständig, sondern das Hauptzollamt.
Hier gibt es aber verschiedene wichtige Fragen zu klären:
Es ist darauf hinzuweisen, dass in den Hauptzollämtern normalerweise Straftaten wie Schmuggel und Steuerhinterziehung abgewickelt werden, sodass die Sachbearbeiter in den Hauptzollämtern meist gute Kenntnisse der Bußgeld- und Strafvorschriften haben.
Eine Selbstanzeige muss so aufgebaut sein, dass sie verschiedene zwingende Elemente enthält, um eine wirksame Selbstanzeige darzustellen. Es ist dabei wichtig, dass diese Elemente korrekt aufgezeigt werden.
Anderenfalls droht die AWV-Selbstanzeige zu scheitern oder zahlreiche Nachfragen wegen der AWV-Meldungen auszulösen.
Die Selbstanzeige muss mindestens zu den folgenden Punkten Ausführungen beinhalten:
An dieser Stelle ein Wort der Warnung. Viele Berater geben Ihnen am Ende nur eine Vorlage für eine Selbstanzeige, die Sie dann selbst ausfüllen sollen. Dabei ist die Selbstanzeige nur dann erfolgreich, wenn Sie dokumentieren, dass Sie sich mit dem Meldewesen fundamental auseinandergesetzt haben. Zudem müssen Sie sicherstellen, dass künftige Meldungen korrekt abgegeben werden.
Seien Sie vorsichtig bei Beratern, die mit Ihnen nicht die Zahlungen im Detail durchgehen und Ihnen erklären, wie die Bundesbank die Meldungen genau aufgearbeitet benötigt.
Dr. Tristan Wegner Rechtsanwalt
Die vergessene AWV Meldepflicht kann zu Bußgeldern führen. Die genaue Höhe dieser liegt im Ermessen der Behörden, beträgt aber bis zu 30.000 € pro Verstoß. Die „Strafe“ im Sinne eines Bußgelds kann vermieden werden, wenn rechtzeitig eine Selbstanzeige abgegeben wird. Wenn bereits ein Bußgeldverfahren eingeleitet wurde, dann sollte schnellstmöglich geprüft werden, ob eine Verteidigung Sinn macht.