Haben Sie Fragen zu Ihrer eigenen AWV Meldepflicht bei Auslandszahlungen und wünschen sich Klarheit in der Gesetzeslage?
Wir haben einen leicht verständlichen Ratgeber zur AWV-Meldepflicht zusammengestellt.
Dieser basiert auf dem Spezialwissen unserer Rechtsanwälte.
Unsere Rechtsanwälte sind die führende Kanzlei, die zur AWV-Meldepflicht berät. Sie haben sich deswegen dazu entschlossen, diesen AWV-Ratgeber zu erstellt. Damit wollen wir Ihnen schnell zur Thematik rund um die AWV-Meldepflicht weiterhelfen.
Viele fragen sich: Was ist die AWV-Meldepflicht eigentlich? Spätestens wenn sie auf ihren Kontoauszug sehen und dort den Hinweis "AWV-Meldepflicht beachten" sehen, werden Sie sich diese Frage stellen.
Bei der AWV-Meldepflicht handelt es sich um eine Pflicht, Geldzahlungen ins Ausland an die Bundesbank zu melden. Diese ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz.
AWV steht dabei für Außenwirtschaftsverordnung. Das Gesetz kann hier abgerufen werden.
Grundsätzlich fallen alle Auslandszahlungen unter die AWV-Meldepflicht. Sie müssen also alle Auslandsüberweisungen melden. Es gibt nur wenige Ausnahmen. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass unter die AWV-Meldepflicht folgende Zahlungen fallen:
Allerdings gibt es auch Ausnahmen zur AWV-Meldepflicht, wie beispielsweise:
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Zahlung der AWV-Meldepflicht unterfällt, fragen Sie gerne unsere Anwälte um verbindlichen Rechtsrat.
Wann die AWV-Meldung abgegeben werden muss, hängt stark davon ab, welche Meldepflicht zu erfüllen ist. Auch hier ergeben sich die Details aus der Außenwirtschaftsverordnung:
Wenn Sie die oben genannten Fristen versäumt haben, dann liegt ein Verstoß gegen die AWV-Meldepflicht vor, da die Meldefrist verpasst wurde.
Die AWV-Meldepflicht muss bei der Bundesbank erfüllt werden. Die Meldung können Sie nicht bei der Bank vornehmen, über die die Überweisung erfolgt ist (z.B. bei der Sparkasse).
Die AWV-Meldung muss dabei für Überweisungen z.B. mindestens folgende Daten enthalten:
Die AWV-Meldepflicht können Sie übrigens auf zwei verschiedenen Wegen abgeben:
Wenn die AWV Meldepflicht vergessen wird, kann dies zu empfindlichen Bußgeldern bis zu 30.000 € pro Verstoß führen.
Eine versäumte AWV-Meldung kann zu einem Bußgeld führen. Wie hoch das Bußgeld ausfällt hängt von der Schwere des Falls und der Höhe des Betrags ab, über den die Meldung hätte erfolgen sollen. Sie kann daher auch sehr hoch ausfallen.
Sollten mehrere AWV-Meldungen versäumt werden, werden die Bundesbank oder der Zoll ein entsprechendes Bußgeldverfahren einleiten.
Es ist daher sehr empfehlenswert, die AWV Meldepflicht ernst zu nehmen und sicherzustellen, dass alle Meldungen rechtzeitig und korrekt erfolgen. Um sicherzustellen, dass alle Meldepflichten erfüllt werden, empfiehlt es sich, einen Steuerberater oder einen Buchhalter zu beauftragen oder sich mit dem Thema ausführlich auseinandersetzen.
Wenn Sie die AWV Meldepflicht vergessen haben, sollten Sie sich so bald wie möglich an einen Berater wenden, der prüft ob Sie sich an die Bundesbank wenden und die Meldung nachholen sollten oder besser eine Selbstanzeige abgeben sollten.
Die AWV Meldepflicht und das Geldwäschegesetz sind zwei verschiedene gesetzliche Regelungen, die jedoch eng miteinander verknüpft sind.
Die AWV Meldepflicht ist eine gesetzliche Verpflichtung, bei der Finanztransaktionen über einen bestimmten Betrag der Bundesbank gemeldet werden müssen.
Das Geldwäschegesetz hingegen zielt darauf ab, die Verwendung von illegal erworbenem Geld zu unterbinden und den illegalen Geldfluss in den legalen Wirtschaftskreislauf zu verhindern. Es regelt die Pflichten von Unternehmen und Personen, die in bestimmten Branchen tätig sind, um eine mögliche Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern.
Im Kern geht es bei beiden Regelungen darum, Geldflüsse aufzudecken, jedoch geht es bei der Meldepflicht um die Meldung von Finanztransaktionen und beim Geldwäschegesetz um die Pflichten von Unternehmen und Personen in bestimmten Branchen um mögliche Geldwäsche zu verhindern.
Greift die AWV-Meldepflicht für Privatpersonen? Die Frage wird häufig gestellt und die Antwort ist: Ja. Die AWV-Meldepflicht gilt auch für Privatpersonen.
Es wird in den Meldevorschriften der Außenwirtschaftsverordnung kein Unterschied gemacht, wer die Zahlung getätigt oder entgegengenommen hat. Es heißt vielmehr:
Inländer haben der Deutschen Bundesbank in den Fristen des § 71 Absatz 7 und 8 Zahlungen gemäß Absatz 4 zu melden, die sie von Ausländern oder für deren Rechnung von Inländern entgegennehmen (eingehende Zahlungen) oder an Ausländer oder für deren Rechnung an Inländer leisten (ausgehende Zahlungen).
Man erkennt hieran deutlich, dass nur darauf abgestellt wird, ob Sie Inländer sind oder nicht und nicht, ob Sie eine Privatperson sind oder nicht.
Merke: Die AWV-Meldepflicht gilt auch für Privatpersonen und die vergessene AWV-Meldung führt auch bei Privatpersonen zum Risiko eines Bußgeldes.
Suchen sie ein Formular zur Erfüllung der AWV-Meldepflicht? Dann müssen wir Sie leider enttäuschen. Denn ein AWV-Formular gibt es nicht. Die AWV-Meldungen werden nicht auf Papier erbracht, sondern nur mündlich oder digital.
Viele Unternehmen und Privatpersonen haben Sorge, dass aufgrund der AWV-Meldepflicht auch das Finanzamt auf den Plan gerufen wird. Allerdings sagt § 16 Abs. 8 des Bundesstatistikgesetzes dazu:
"Die aufgrund einer besonderen Rechtsvorschrift oder der Absätze 4, 5 oder 6 übermittelten Einzelangaben dürfen nur für die Zwecke verwendet werden, für die sie übermittelt wurden."
Das bedeutet, dass die Bundesbank die erhobenen Angaben im Rahmen der AWV-Meldepflicht nicht an das Finanzamt weitergeben darf.
Allerdings kann die Zollverwaltung, ggf. auch auf Anraten der Bundesbank auch ein Bußgeld verhängen und über dieses Bußgeld wird dann ggf. auch das Finanzamt im Rahmen des behördlichen Austausch informiert.
Oft erreicht uns auch die Frage, ob eine AWV Meldepflicht besteht, bei Überweisungen aufs eigene Konto. Die Bundesbank hat sich hierzu in ihrem Merkblatt erklärt:
"Reine Kontoüberträge (vom Inlandskonto auf das Auslandskonto oder umgekehrt) sind nach. §§ 67 ff. AWV nicht meldepflichtig."
Allerdings gilt es hierbei zu beachten, dass die Bundesbank nicht ausführt, was genau "reine Kontoüberträge" im Sinne der AWV sein sollen. Es gibt verschiedene Gestaltungen, die sich genau angeschaut werden müssen, z.B.
Unabhängig davon, ob Sie Auslandszahlungen an die Bundesbank bewusst oder unbewusst nicht gemeldet haben - eine freiwillige Offenlegung ist oft die beste Lösung für Sie.
Auf diese Weise können Sie erhebliche Geldbußen und unvorteilhafte Konsequenzen vermeiden. Dieser Weg ist ausdrücklich für Meldeverstöße vorgesehen. Es ist damit einfacher denn je, wieder in Einklang mit den Meldevorschriften zu kommen.
Unsere Rechtsanwälte helfen Ihnen, die Meldepflichten nachzuholen.
Suchen Sie einen erfahrenen Rechtsanwalt, der sich mit AWV-Meldepflichten auskennt? Unsere Rechtsanwälte sind als an Ihrer Seite und regeln die vergessene AWV-Meldung.
Den meisten Anwälten und Steuerberatern ist die AWV-Meldung unbekannt. Wir sind seit fünf Jahren auf AWV-Selbstanzeigen spezialisiert und seit mehr als 36 Jahren als Anwälte tätig.
"Professionelle und zeitnahe Bearbeitung meines Anliegens. Qualität hat eben seinen Preis, aber ich bin mehr als zufrieden und habe mich stets gut aufgehoben gefühlt."
Ferdinand R. / Kunde bei O&W
Profitieren Sie von der Expertise unserer Kanzlei, die seit 36 Jahren besteht. Achten Sie bei der Auswahl Ihres Rechtanwalts sorgsam darauf, wie viele vergessene AWV-Meldungen bereits betreut wurden.
Eine Korrektur von vergessenen AWV-Meldungen setzt voraus, dass Sie die Mitarbeiter der Bundesbank kennen und auch des Zolls. Denn eine Selbstanzeige ist nur möglich, wenn Sie diese beim Zoll abgeben. Dafür sollten Sie aber wissen, wie die Straf- und Bußgeldabteilung beim Zoll denkt. Wir vertreten Unternehmen nicht nur bei AWV-Verstößen, sondern auch sonst gegenüber der Zollfahndung, sodass wir hier beste Kontakte haben.
Die Abgabe einer AWV-Selbstanzeige ist nicht sonderlich problematisch, wenn man denn die richtige Erfahrung damit hat. Daher sollten Sie mit uns Ihre Selbstanzeige abgeben, denn wir haben langjährige Erfahrung mit diesem Thema.
Nur eine Selbstanzeige schützt zu 100% vor einem Bußgeld. Warum also das Risiko der Entdeckung eingehen?
Nie wieder schlaflose Nächte. Nach einer Selbstanzeige ist die Vergangenheit bereinigt. Ein für alle mal.
Unsere Anwälte haben mehr als 100 Selbstanzeigen abgegeben und wissen genau, worauf es bei der Zollverwaltung ankommt.
Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner erklärt, was es mit der AWV-Meldepflicht auf sich hat.
Ob ein Kontoübertrag eine Pflicht zur AWV-Meldung auslöst, das erklärt Dr. Wegner in diesem Video.
Ob die Verpflichtung, eine AWV-Meldung abzugeben auch für Privatpersonen gilt, erklärt Rechtsanwalt Dr. Wegner in diesem Video.
Die Verpflichtung zur AWV-Meldung unterliegt der Verjährung. Wann diese verjährt, klären wir in diesem Video.
Wann eine Selbstanzeige Sinn macht, wenn Sie die AWV-Meldung vergessen haben erklärt unser Rechtsanwalt Dr. Wegner in diesem Video.
Eine Vorlage für eine AWV-Selbstanzeige zu verwenden kann nach Hinten los gehen. Wir erklären wieso das so ist.
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