1. Schritt
Erstgespräch & Vertrag
Sie erhalten als erstes ein kostenfreies Gespräch, in dem Sie über bestehende Meldepflichten und Chancen und Risiken einer Selbstanzeige aufgeklärt werden.
Wir haben schon über 100 Selbstanzeigen erstellt und wissen, ob eine solche für Sie wirklich Sinn macht.
Nur wenn das der Fall ist, senden wir Ihnen unseren Mandatsvertrag und die Vollmacht.
2. Schritt
Strategiegespräch
Als nächstes findet per Videokonferenz ein ausführliches Strategiegespräch statt.
Äußerst verständlich zeigen wir Ihnen Ihre Meldepflichten und beantworten alle Fragen, die Sie haben. Gemeinsam legen wir eine Strategie für die weiteren Schritte fest. Am Ende haben Sie einen ganz konkreten Fahrplan, wie mit den vergessenen Meldepflichten umzugehen ist und wie die nächsten Schritte sind.
3. Schritt
Prüfung der Zahlungen
Nach dem ersten Gespräch haben wir im Regelfall einen guten Überblick über Ihre Geschäfte und Zahlungen gewonnen. Wir prüfen jetzt in Ruhe, welche Zahlungen wirklich meldepflichtig sind, klären etwaige Zweifelsfragen, die passenden Kennzahlen nach dem Leistungsverzeichnis und erarbeiten eine schriftliche Strategie für das weitere Vorgehen. Diese wird dann gemeinsam besprochen.
4. Schritt
Finalisierungs-Call
In einem Videocall zur Finalisierung erläutern wir Ihnen noch einmal im Detail das ausgearbeitete Vorgehen und klären letzte offene Fragen. Hier sprechen wir auch, wie Ihre Verbesserungen im Bereich der Compliance des Meldewesens umgesetzt wurden.
Im Optimalfall sind in diesem Gespräch auch alle weiteren Entscheider (z.B. CFO, Leiter der Buchhaltung etc.) dabei, um offene Punkte effektiv besprechen zu können.
5. Schritt
Selbstanzeige
Auf Basis der Recherchen, Ihrer Unterlagen und den in den Videokonferenzen erhaltenen Informationen fertigen wir sodann für Sie eine Selbstanzeige sowie die notwendigen Begleitdokumente.
Die Selbstanzeige erhalten Sie natürlich vor dem Versand zur Durchsicht.
Über den erfolgreichen Versand und die Zustellung unterrichten wir Sie natürlich umgehend.
6. Schritt
Meldenummer beantragen & Nachmeldung
Gemeinsam nutzen wir die Zeit, bis das Hauptzollamt sich zu Ihrer Selbstanzeige äußert. Zusammen beantragen wir die Meldenummer bei der Bundesbank und melden die vergessenen AWV-Meldungen im AMS-Portal nach. Bei jedem dieser Schritte unterstützen wir Sie natürlich.
Sobald die Verfahrenseinstellung vom Hauptzollamt vorliegt, erhalten Sie sofort von uns telefonisch bescheid.