Die Z4 Meldung an die Bundesbank ist eine Pflichtmeldung für Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen. Die Z4-Meldung ist in der Außenwirtschaftsverordnung in § 67 AWV geregelt.
Im Rahmen der Z4-Meldung ist jeder verpflichtet, Auslandszahlungen über 12.500,- € an die Deutsche Bundesbank zu melden.
Die Z4-Meldung muss bis spätestens zum 7. Kalendertag des auf die Zahlungen folgenden Monats abgegeben werden.
Viele Menschen sind jedoch gar nicht mit der Z4 Meldung vertraut und wissen nicht, dass sie diese abgeben müssen. Dies führt oft zu Problemen, da das Nicht-Abgeben der Z4-Meldung mit Bußgeldern bis zu 30.000 € geahndet werden kann.
Der Begriff "Z4" kommt daher, dass die Auslandszahlungen früher unter der Anlage Z4 gemeldet wurden.
Die Z4-Meldung erbringen Sie elektronisch über das AMS-Portal der Bundesbank. AMS steht dabei für "Allgemeines Meldeportal Statistik". Den Zugang dazu finden Sie hier.
Das Allgemeine Meldeportal Statistik (AMS) ist ein Online-Portal, über das Meldepflichtige außenwirtschaftliche Zahlungs- und Bestandsmeldungen erstellen und elektronisch an die Deutsche Bundesbank übermitteln können.
Das AMS bietet zahlreiche Vorteile gegenüber herkömmlichen Meldewesen. So können Meldepflichtige zum Beispiel sicher und schnell Meldungen erstellen und übermitteln.
Darüber hinaus bietet das AMS auch die Möglichkeit, bereits versendete Meldungen zu korrigieren. Dies ist besonders wichtig, da sich Meldungen im Nachhinein als fehlerhaft herausstellen können.
Dank des AMS können Meldepflichtige diese Fehler schnell und einfach korrigieren, ohne lange Wartezeiten oder bürokratische Hürden.
Ein weiterer Vorteil des AMS ist der Überblick über bereits erstellte Meldungen. Meldepflichtige können so jederzeit nachvollziehen, welche Meldungen sie bereits erstellt und übermittelt haben.
Das AMS bietet somit eine einfache und effiziente Möglichkeit, die Meldepflichten im Bereich der außenwirtschaftlichen Zahlungs- und Bestandsmeldungen zu erfüllen.
Zusammenfassend bietet das Allgemeine Meldeportal Statistik (AMS) eine schnelle, sichere und effiziente Möglichkeit, außenwirtschaftliche Zahlungs- und Bestandsmeldungen zu erstellen und elektronisch an die Deutsche Bundesbank zu übermitteln. Dabei unterstützt das System Meldepflichtige nicht nur bei der Erstellung von Meldungen, sondern ermöglicht auch die Korrektur von bereits versendeten Meldungen und den Überblick über erstellte Meldungen.
Die Pflicht zur Abgabe einer Z4-Meldung betrifft grundsätzlich jedermann. Insofern müssen auch Privatpersonen eine Z4-Meldung erbringen, wenn sie Zahlungen über 12.500,- € mit Auslandsbezug tätigen.
Wie erbringen Privatpersonen nun eine Z4-Meldung?
Wenn Sie eine Privatperson sind und ihre Z4-Meldepflicht unter der Meldehotline 0800 1234-111 erbringen wollen, dann müssen sie bitte folgendes beachten:
Sollten Sie die Hotline der Bundesbank unter der Telefonnummer daher nicht erreichen, dann stellen Sie bitte sicher, dass Sie die o.g. Punkte beachtet haben.
In der Z4-Meldung sind zahlreiche Daten zu melden, damit die Bundesbank Ihre Zahlungen identifizieren kann. Es sind beispielsweise zu melden:
Wie Sie sehen, müssen verschiedenste Parameter in der Z4-Meldung gemeldet werden. Zudem müssen in den Kopfdaten der Z4-Meldung angaben gemacht werden, wie Name, Anschrift, Wirtschaftszweig, Kontaktdaten und die Meldenummer.
Ab welchem Betrag die Z4-Meldung zu erbringen ist, folgt aus dem Gesetz. Die Z4-Meldung muss ab einem Betrag von 12.500,- € erbracht werden. Dabei ist aber auf die Bruttozahlungen abzustellen, d.h. vor etwaiger Verrechnungen.
Schuldet der ausländische Vertragspartner beispielsweise 15.000,- € und Sie ihm 12.000,- €, dann wird nur eine Zahlung von 3.000,- € erfolgen.
Auf den ersten Blick sieht das so aus, als wäre keine Meldepflicht gegeben, da die Zahlung unter 12.500,- € liegt und die Z4-Meldung erst darüber beginnt.
Allerdings liegen hier tatsächlich eine Z4-meldepflichtige eingehende Zahlung von 15.000,- € und eine ausgehende Zahlung von 3.000,- € dar, die unsaldiert dargestellt werden können.
Unabhängig davon, ob Sie Auslandszahlungen an die Bundesbank bewusst oder unbewusst nicht gemeldet haben - eine freiwillige Offenlegung ist oft die beste Lösung für Sie.
Auf diese Weise können Sie erhebliche Geldbußen und unvorteilhafte Konsequenzen vermeiden. Dieser Weg ist ausdrücklich für Meldeverstöße vorgesehen. Es ist damit einfacher denn je, wieder in Einklang mit den Meldevorschriften zu kommen.
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Die Abgabe einer AWV-Selbstanzeige ist nicht sonderlich problematisch, wenn man denn die richtige Erfahrung damit hat. Daher sollten Sie mit uns Ihre Selbstanzeige abgeben, denn wir haben langjährige Erfahrung mit diesem Thema.
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