Ihr Ratgeber zur AWV-Meldung

Z4 Meldung

Die Z4-Meldung ist ein fester Bestandteil der AWV-Meldepflicht. Sie bezieht sich auf Banküberweisungen und bargeldlose Zahlungen im Auslandsverkehr.

In diesem Artikel erklären wir alle Details rund um die Z4-Meldung.

Die Z4-Meldung bei der Bundesbank

Was bedeutet Z4-Meldung?

Die Z4 Meldung an die Bundesbank ist eine Pflichtmeldung für Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen. Die Z4-Meldung ist in der Außenwirtschaftsverordnung in § 67 AWV geregelt.

Im Rahmen der Z4-Meldung ist jeder verpflichtet, Auslandszahlungen über 12.500,- € an die Deutsche Bundesbank zu melden.

Die Z4-Meldung muss bis spätestens zum 7. Kalendertag des auf die Zahlungen folgenden Monats abgegeben werden.

Viele Menschen sind jedoch gar nicht mit der Z4 Meldung vertraut und wissen nicht, dass sie diese abgeben müssen. Dies führt oft zu Problemen, da das Nicht-Abgeben der Z4-Meldung mit Bußgeldern bis zu 30.000 € geahndet werden kann.

Der Begriff "Z4" kommt daher, dass die Auslandszahlungen früher unter der Anlage Z4 gemeldet wurden.

Wie erstellt man die Z4-Meldung?

Die Z4-Meldung erbringen Sie elektronisch über das AMS-Portal der Bundesbank. AMS steht dabei für "Allgemeines Meldeportal Statistik". Den Zugang dazu finden Sie hier.

Das Allgemeine Meldeportal Statistik (AMS) ist ein Online-Portal, über das Meldepflichtige außenwirtschaftliche Zahlungs- und Bestandsmeldungen erstellen und elektronisch an die Deutsche Bundesbank übermitteln können.

Das AMS bietet zahlreiche Vorteile gegenüber herkömmlichen Meldewesen. So können Meldepflichtige zum Beispiel sicher und schnell Meldungen erstellen und übermitteln.

Darüber hinaus bietet das AMS auch die Möglichkeit, bereits versendete Meldungen zu korrigieren. Dies ist besonders wichtig, da sich Meldungen im Nachhinein als fehlerhaft herausstellen können.

Dank des AMS können Meldepflichtige diese Fehler schnell und einfach korrigieren, ohne lange Wartezeiten oder bürokratische Hürden.

Ein weiterer Vorteil des AMS ist der Überblick über bereits erstellte Meldungen. Meldepflichtige können so jederzeit nachvollziehen, welche Meldungen sie bereits erstellt und übermittelt haben.

Das AMS bietet somit eine einfache und effiziente Möglichkeit, die Meldepflichten im Bereich der außenwirtschaftlichen Zahlungs- und Bestandsmeldungen zu erfüllen.

Zusammenfassend bietet das Allgemeine Meldeportal Statistik (AMS) eine schnelle, sichere und effiziente Möglichkeit, außenwirtschaftliche Zahlungs- und Bestandsmeldungen zu erstellen und elektronisch an die Deutsche Bundesbank zu übermitteln. Dabei unterstützt das System Meldepflichtige nicht nur bei der Erstellung von Meldungen, sondern ermöglicht auch die Korrektur von bereits versendeten Meldungen und den Überblick über erstellte Meldungen.

Müssen auch Privatpersonen eine Z4-Meldung erbringen?

Die Pflicht zur Abgabe einer Z4-Meldung betrifft grundsätzlich jedermann. Insofern müssen auch Privatpersonen eine Z4-Meldung erbringen, wenn sie Zahlungen über 12.500,- € mit Auslandsbezug tätigen.

Wie erbringen Privatpersonen nun eine Z4-Meldung?

  • Regelmäßige Auslandstransaktionen: Registrierung im AMS-Portal der Bundesbank (Hier gehts zur Registrierung).
  • Vereinzelte Zahlungen: Hier akzeptiert die Bundesbank eine telefonische Meldung unter der Telefonnummer 0800 1234-111.

Die Telefonnummer 0800 1234-111 geht nicht

Wenn Sie eine Privatperson sind und ihre Z4-Meldepflicht unter der Meldehotline 0800 1234-111 erbringen wollen, dann müssen sie bitte folgendes beachten:

  • Die Telefonnummer ist nur aus Deutschland erreichbar
  • sie ist nur aus dem Festnetz erreichbar
  • Die Servicezeiten sind Montag bis Freitag von 9 bis 15 Uhr

Sollten Sie die Hotline der Bundesbank unter der Telefonnummer daher nicht erreichen, dann stellen Sie bitte sicher, dass Sie die o.g. Punkte beachtet haben.

Was ist in der Z4 Meldung zu melden?

In der Z4-Meldung sind zahlreiche Daten zu melden, damit die Bundesbank Ihre Zahlungen identifizieren kann. Es sind beispielsweise zu melden:

  • Betrag der Zahlung
  • Datum der Zahlung
  • Verrechnungen oder Einbringungen
  • Kennzahl nach dem Leistungsverzeichnis über die Art des Geschäfts
  • Belegart des Geschäfts
  • Zweck der Zahlung

Wie Sie sehen, müssen verschiedenste Parameter in der Z4-Meldung gemeldet werden. Zudem müssen in den Kopfdaten der Z4-Meldung angaben gemacht werden, wie Name, Anschrift, Wirtschaftszweig, Kontaktdaten und die Meldenummer.

Z4 Meldung ab welchem Betrag?

Ab welchem Betrag die Z4-Meldung zu erbringen ist, folgt aus dem Gesetz. Die Z4-Meldung muss ab einem Betrag von 12.500,- € erbracht werden. Dabei ist aber auf die Bruttozahlungen abzustellen, d.h. vor etwaiger Verrechnungen.

Schuldet der ausländische Vertragspartner beispielsweise 15.000,- € und Sie ihm 12.000,- €, dann wird nur eine Zahlung von 3.000,- € erfolgen.

Auf den ersten Blick sieht das so aus, als wäre keine Meldepflicht gegeben, da die Zahlung unter 12.500,- € liegt und die Z4-Meldung erst darüber beginnt.

Allerdings liegen hier tatsächlich eine Z4-meldepflichtige eingehende Zahlung von 15.000,- € und eine ausgehende Zahlung von 3.000,- € dar, die unsaldiert dargestellt werden können.

Unsere Anwälte vermeiden Ihre AWV-Geldbuße

Unabhängig davon, ob Sie Auslandszahlungen an die Bundesbank bewusst oder unbewusst nicht gemeldet haben - eine freiwillige Offenlegung ist oft die beste Lösung für Sie.

Auf diese Weise können Sie erhebliche Geldbußen und unvorteilhafte Konsequenzen vermeiden. Dieser Weg ist ausdrücklich für Meldeverstöße vorgesehen. Es ist damit einfacher denn je, wieder in Einklang mit den Meldevorschriften zu kommen.

Unsere Rechtsanwälte helfen Ihnen, die Meldepflichten nachzuholen.

Vorteile, wenn Sie die
AWV-Meldepflicht mit uns
nachholen

Die Abgabe einer AWV-Selbstanzeige ist nicht sonderlich problematisch, wenn man denn die richtige Erfahrung damit hat. Daher sollten Sie mit uns Ihre Selbstanzeige abgeben, denn wir haben langjährige Erfahrung mit diesem Thema.

Schutz vor Bußgeldern

Nur eine Selbstanzeige schützt zu 100% vor einem Bußgeld. Warum also das Risiko der Entdeckung eingehen?

Endgültiger Schlussstrich

Nie wieder schlaflose Nächte. Nach einer Selbstanzeige ist die Vergangenheit bereinigt. Ein für alle mal.

Erfahrung aus 100+ Selbstanzeigen

Unsere Anwälte haben mehr als 100 Selbstanzeigen abgegeben und wissen genau, worauf es bei der Zollverwaltung ankommt.

"Wer die AWV-Meldepflicht nicht erfüllt, der begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Glücklicherweise gibt es einen Weg in die Legalität."

In 60 Sekunden vom Anwalt erklärt:
AWV- Meldung

Was ist die AWV-Meldepflicht?

Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner erklärt, was es mit der AWV-Meldepflicht auf sich hat.

Gilt die AWV-Meldepflicht auch für Überweisungen zwischen eigenen Konten?

Ob ein Kontoübertrag eine Pflicht zur AWV-Meldung auslöst, das erklärt Dr. Wegner in diesem Video.

AWV Meldung auch für Privatpersonen

Ob die Verpflichtung, eine AWV-Meldung abzugeben auch für Privatpersonen gilt, erklärt Rechtsanwalt Dr. Wegner in diesem Video.

Verjährung der AWV-Meldepflichten

Die Verpflichtung zur AWV-Meldung unterliegt der Verjährung. Wann diese verjährt, klären wir in diesem Video.

Selbstanzeige bei vergessener Meldung?

Wann eine Selbstanzeige Sinn macht, wenn Sie die AWV-Meldung vergessen haben erklärt unser Rechtsanwalt Dr. Wegner in diesem Video.

Keine Vorlage bei Selbstanzeige verwenden!

Eine Vorlage für eine AWV-Selbstanzeige zu verwenden kann nach Hinten los gehen. Wir erklären wieso das so ist.

Rechtssichere Nachholung
der AWV-Meldepflichten

  • Es drohen keine Bußgelder und Strafen durch die Zollbehörden wegen vergessener AWV-Meldepflicht.
  • Klärung sämtlicher rechtlicher Rahmenbedingungen durch unsere Anwälte für Zollrecht und Außenwirtschaftsrecht.
  • Wir stellen sicher, dass Sie in Zukunft keine Meldepflichten nach der AWV verpassen
ABC-Str. 21 | 20354 Hamburg | +49 40 60770218-0 | owlaw.de

Alle Texte, Inhalte und Bilder die Sie auf diesen Seiten finden, sind lediglich allgemeine Informationen. Eine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der hier bereit gehaltenen Informationen wird in keinem Fall übernommen. Jegliche Haftung, insbesondere für eventuelle Schäden oder Konsequenzen, die durch die Nutzung der angebotenen Informationen entstehen, ist ausgeschlossen, soweit nicht wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.

Navigation
Wenn Sie auf “Fortfahren” klicken, stimmen Sie der Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät zu, um die Navigation auf der Website zu verbessern, die Nutzung der Website zu analysieren und unsere Marketingaktivitäten zu unterstützen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie.