Haben Sie Zahlungen für Ihre Ferien-Immobilie im Ausland getätigt und das der Bundesbank nicht gemeldet?
Dann drohen empfindliche Bußgelder bis zu 30.000 €, die Sie aber vermeiden können.
Wer eine Immobilie im Ausland kauft, der transferiert hohe Geldbeträge. Haben Sie gewusst, dass Sie diese im Folgemonat an die Bundesbank melden müssen und anderenfalls ein Bußgeld bis zu 30.000 € droht?
Die Meldepflicht besteht für jedermann, auch innerhalb der EU und für alle Beträge ab 12.500,- €. Beim Immobilienkauf ist diese Schwelle mit Kaufpreis, Darlehen, Notarkosten, Maklercourtage etc. schnell erreicht. Es gibt keine Ausnahme für Immobilien - auch nicht wenn diese privat genutzt werden.
Wer die Meldung vergessen hat, kann Bußgelder mit einer Selbstanzeige vermeiden. Unsere Anwälte sind hierauf spezialisiert und stehen täglich im Austausch mit der Bundesbank.
Möchten Sie die Situation von Experten im Meldewesen bereinigt erhalten?
Wussten Sie, dass diese Zahlungen für Ihr Ferienhaus im Ausland meldepflichtig sind?
Der Kaufpreis für eine Auslandsimmobilie beträgt meist mehrere hunderttausend Euro und ist auf jeden Fall von den Meldepflichten erfasst.
Die Courtage für den Makler beträgt bei hochpreisigen Immobilien meist auch mehr als 12.500,- € und unterfällt damit der Meldepflicht.
Die Steuern müssen beim Kauf gezahlt werden und betragen oft auch mehr als die Freigrenze. Für diese gibt es eine eigene Kennzahl bei der Meldung an die Bundesbank.
Selbst wenn Zahlungen für die Immobilie ggf. über einen Mittler erfolgen, so muss das wirtschaftliche Grundgeschäft ermittelt und dieses der Meldung zugeführt werden.
Werden Darlehen über 1 Jahr gewährt (wie bei Immobilien üblich) so müssen diese auch auf Meldepflichten untersucht werden. Gerade wenn das Darlehen von einer ausländischen Bank erfolgt.
Auch die Bestellung von Sicherheiten oder deren Verzicht können melderechtlich relevant sein.
Wenn Sie die Ferien-Immobilien umbauen und ausländische Unternehmen dazu beauftragen, so handelt es sich um ausländische Baustellen, die gesondert an die Bundesbank gemeldet werden müssen.
Haben Sie alle diese Zahlungen an die Bundesbank gemeldet? Wenn nicht, dann sollten wir uns einmal im Detail unterhalten.
Die AWV-Meldung dient dazu, Zahlungsströme zu erfassen. Die Nichteinhaltung ist mit einem Bußgeld bis 30.000 € belegt.