Bußgeldrisiko für Ihr Ferienhaus im Ausland?

Haben Sie Zahlungen für Ihre Ferien-Immobilie im Ausland getätigt und das der Bundesbank nicht gemeldet?

Dann drohen empfindliche Bußgelder bis zu 30.000 €, die Sie aber vermeiden können.

Wer eine Immobilie im Ausland kauft, der transferiert hohe Geldbeträge. Haben Sie gewusst, dass Sie diese im Folgemonat an die Bundesbank melden müssen und anderenfalls ein Bußgeld bis zu 30.000 € droht?

Die Meldepflicht besteht für jedermann, auch innerhalb der EU und für alle Beträge ab 12.500,- €. Beim Immobilienkauf ist diese Schwelle mit Kaufpreis, Darlehen, Notarkosten, Maklercourtage etc. schnell erreicht. Es gibt keine Ausnahme für Immobilien - auch nicht wenn diese privat genutzt werden.

Wer die Meldung vergessen hat, kann Bußgelder mit einer Selbstanzeige vermeiden. Unsere Anwälte sind hierauf spezialisiert und stehen täglich im Austausch mit der Bundesbank.

Möchten Sie die Situation von Experten im Meldewesen bereinigt erhalten?

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Wussten Sie, dass diese Zahlungen für Ihr Ferienhaus im Ausland meldepflichtig sind?

Immobilien-Kaufpreis

Der Kaufpreis für eine Auslandsimmobilie beträgt meist mehrere hunderttausend Euro und ist auf jeden Fall von den Meldepflichten erfasst.

Makler-Courtage

Die Courtage für den Makler beträgt bei hochpreisigen Immobilien meist auch mehr als 12.500,- € und unterfällt damit der Meldepflicht.

Grunderwerbssteuer

Die Steuern müssen beim Kauf gezahlt werden und betragen oft auch mehr als die Freigrenze. Für diese gibt es eine eigene Kennzahl bei der Meldung an die Bundesbank.

Zahlungsmittler

Selbst wenn Zahlungen für die Immobilie ggf. über einen Mittler erfolgen, so muss das wirtschaftliche Grundgeschäft ermittelt und dieses der Meldung zugeführt werden.

Langfristige Darlehen

Werden Darlehen über 1 Jahr gewährt (wie bei Immobilien üblich) so müssen diese auch auf Meldepflichten untersucht werden. Gerade wenn das Darlehen von einer ausländischen Bank erfolgt.

Bestellung von Sicherheiten

Auch die Bestellung von Sicherheiten oder deren Verzicht können melderechtlich relevant sein.

Umbau der Ferienimmobilie

Wenn Sie die Ferien-Immobilien umbauen und ausländische Unternehmen dazu beauftragen, so handelt es sich um ausländische Baustellen, die gesondert an die Bundesbank gemeldet werden müssen.

Haben Sie das alles gemeldet?

Haben Sie alle diese Zahlungen an die Bundesbank gemeldet? Wenn nicht, dann sollten wir uns einmal im Detail unterhalten.

Konsequenzen für Immobilienkäufer oder -verkäufer

Die AWV-Meldung dient dazu, Zahlungsströme zu erfassen. Die Nichteinhaltung ist mit einem Bußgeld bis 30.000 € belegt.

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Dieser Artikel wurde verfasst von Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner. Er ist seit 2013 als Rechtsanwalt tätig und hat über 10 Jahre Erfahrung.

Er ist geschäftsführender Partner der Kanzlei. Herr Dr. Wegner war für eine international führende Kanzlei im Zoll– und Außenwirtschaftsrecht sowie für die Zollfahndung tätig.

Seit 2016 ist er auf das Meldewesen bei der Bundesbank spezialisiert. Seine Kanzlei war eine der ersten Kanzleien, die in dem Spezialgebiet beraten hat.

Rechtsanwalt Dr. Wegner ist regelmäßig in der Fachpresse und veröffentlicht Aufsätze. Er ist Mitglied in verschiedenen Branchenorganisationen und Dozent und Lehrbeauftragter an der Universität Hamburg.